AGB

AGB
1. Allgemeines
a) Für unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Der Auftraggeber oder Käufer erkennt durch die Bestellung oder Auftragsvergabe die Bedingungen als Teil des Vertrages an. Abänderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
b) Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Käufer in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschließt und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt.
b) Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Käufer in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschließt und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt.
2. Angebote und Vertragsabschluß
Angebote durch uns sind stets freibleibend bis zu unserer schriftlichen Bestätigung der Bestellung oder Auftragsvergabe.
3. Preisstellung
Die in unserer Preisliste angegebenen Preise verstehen sich pro Stück brutto ab Werk ohne Mehrwertsteuer und sind unverbindlich. Zur Berechnung gelangen die am Bestelltag gültigen Preise, soweit es sich nicht ausnahmsweise um Aufträge handelt, die ausdrücklich zu Festpreisen bestätigt werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
4. Verpackung
a) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen bei solchen Verpackungen, für die ein Duales System der Abfallbeseitigung (Grüner Punkt) oder ähnliches eingerichtet wurde, das von der zuständigen Behörde nach der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt ist.
b) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungs-unternehmen zu übergeben.
b) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsorgungs-unternehmen zu übergeben.
5. Lieferung und Versand
a) Die Lieferung erfolgt ab einem Warenwert von 80,00 € Porto- und verpackungsfrei. Bei Lieferungen unter 80,00 € erheben wir eine Versandpauschale in Höhe von 7,60 € per Paketdienst. Bei Eillieferungen, die nicht durch ein Versäumnis unsererseits entstanden sind, werden hieraus resultierende Kosten gesondert berechnet.
b) Die in den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitgehendst erfüllt, sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.
c) Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Schadensersatz muß stets vom Empfänger beim Anlieferer beansprucht werden.
b) Die in den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitgehendst erfüllt, sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.
c) Die Lieferung erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Schadensersatz muß stets vom Empfänger beim Anlieferer beansprucht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Waren verbleiben unser Eigentum, bis sämtliche gegen den Besteller zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind. Der Besteller darf über die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen.
b) Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind ihm untersagt, etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.
c) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur Einziehung. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend vereinbarten Abtretung bis auf unseren schriftlichen Widerruf hin ermächtigt.
d) Auf unser Verlangen hat der Verkäufer dem Schuldner die Abtretung der Forderung mitzuteilen. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen.
e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Verkäufer von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird.
f) Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
g) Wir sind berechtigt, das Warenlager des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.
h)Wir verpflichten uns, die bestehende Sendung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
b) Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind ihm untersagt, etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.
c) Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur Einziehung. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend vereinbarten Abtretung bis auf unseren schriftlichen Widerruf hin ermächtigt.
d) Auf unser Verlangen hat der Verkäufer dem Schuldner die Abtretung der Forderung mitzuteilen. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen.
e) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Verkäufer von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird.
f) Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
g) Wir sind berechtigt, das Warenlager des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten.
h)Wir verpflichten uns, die bestehende Sendung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
7. Rücksendungen und Reklamationen
a) Reklamationen bezüglich Unvollständigkeit oder äußerlich nicht erkennbaren Schäden müssen noch am Tag der Anlieferung spätesten jedoch am dritten Tag schriftlich bei uns angezeigt werden. Verspätet oder nicht ordnungsgemäß festgestellte Reklamationen werden nicht erstattet.
b) Für Rücksendungen von Artikeln die zuviel oder falsch bestellt wurden, erheben wir eine Rücknahmegebühr von 15% des Nettowarenwertes. Dies gilt ebenso für Stornierungen die nach Auslieferung erfolgen. Die Rücknahme kann nur in verkaufsfähigem Zustand und mit unserer vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung sowie eines Rücknahmescheines, der der Sendung beigefügt werden muß erfolgen. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungkosten gehen zu Lasten des Kunden
c) Beschaffungsware sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht zur Gutschrift zurückgenommen.
b) Für Rücksendungen von Artikeln die zuviel oder falsch bestellt wurden, erheben wir eine Rücknahmegebühr von 15% des Nettowarenwertes. Dies gilt ebenso für Stornierungen die nach Auslieferung erfolgen. Die Rücknahme kann nur in verkaufsfähigem Zustand und mit unserer vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung sowie eines Rücknahmescheines, der der Sendung beigefügt werden muß erfolgen. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungkosten gehen zu Lasten des Kunden
c) Beschaffungsware sowie Sonderanfertigungen sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht zur Gutschrift zurückgenommen.
8. Gewährleistung
a) Zur Prüfung Ihres Gewährleistungsanspruches ist immer eine Kopie der Kaufrechnung/des Lieferscheines beizufügen. Fehlt dieser Nachweis, senden wir die Ware unbearbeitet gegen eine Bearbeitungspauschale unfrei an Sie zurück. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn bei Rücklieferungen durch unsachgemäße Verpackung Transportschäden auftreten.
b) Der Gewährleistungsanspruch umfaßt einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Versand.
b) Der Gewährleistungsanspruch umfaßt einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Versand.
9. Reparaturen
a) Bei Produkten die zur Reparatur eingesandt werden, muß eine Fehlerbeschreibung vorliegen, ansonsten behalten wir uns das Wahlrecht zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder einer unreparierten Rücksendung unfrei gegen eine Bearbeitungsgebühr vor.
b) Unberechtigte Beanstandungen oder Fremdprodukte werden gegen eine Bearbeitungs-pauschale unfrei an Sie zurückgesandt.
c) Bei Anerkennung der Beanstandung unsererseits, wobei der Nachweis beim Kunden liegt, behalten wir uns das Recht vor, beanstandete Waren in angemessener Frist nachzuarbeiten, kostenlosen Ersatz zu leisten oder unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Ware zurückzunehmen oder den Mindestwert der Ware gutzuschreiben.
b) Unberechtigte Beanstandungen oder Fremdprodukte werden gegen eine Bearbeitungs-pauschale unfrei an Sie zurückgesandt.
c) Bei Anerkennung der Beanstandung unsererseits, wobei der Nachweis beim Kunden liegt, behalten wir uns das Recht vor, beanstandete Waren in angemessener Frist nachzuarbeiten, kostenlosen Ersatz zu leisten oder unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages die Ware zurückzunehmen oder den Mindestwert der Ware gutzuschreiben.
10. Technische Spezifikationen
Alle Angaben über Gewichte, Maße technische Daten sind sorgfältig erstellt (Irrtum vorbehalten) aber die Lieferung nicht verbindlich, da unsere Artikel in gestalterischer und technischer Hinsicht fortlaufend Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, unterliegen.
11. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
a) Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen mit von uns bestrittenen Gegen-forderungen aufzurechnen.
b) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
b) Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
12. Zahlungsbedingungen
Bei Bezahlung der Rechnung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto ebenso bei Vorauskasse, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben, und zwar in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Bankdiskontsatz. Ab der dritten Mahnstufe werden offenstehende Rechnungen an Creditreform weitergeleitet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Für alle aus dem Vertrag sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit die Ansprüche im Mahnverfahren gelten gemacht werden.
14. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anfechtbar oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und in vollem Umfang wirksam.